Wissenswertes im Bereich Wohnungseigentumsrecht

Eine wichtige Entscheidung

Keine Haftung der Erwerber für Wohngeldrückstände des Voreigentümers

Die Erwerber von Wohnungseigentum müssen nicht für die Wohngeldrückstände des Voreigentümers aufkommen. Das hat der Bundesgerichthof mit Urteil v. 13.9.2013 – V ZR 209/12 entschieden. Das war zwar schon vor dieser Entscheidung grundsätzlich so, wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Bisher war höchstrichterlich aber noch nicht geklärt, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft dennoch vom Erwerber die Duldung der Zwangsvollstreckung wegen der Wohngeldrückstände des Voreigentümers verlangen kann, soweit diese nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)  privilegiert sind. Privilegiert (bevorrechtigt) sind die Wohngeldrückstände seit dem 01.07.2007 durch den neugefassten § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG  bis zur Höhe von 5% des Verkehrswertes und für einen gewissen Zeitraum. Diese Privilegierung verschafft der Wohnungseigentümergemeinschaft ein effektives Mittel sich von säumigen Wohnungseigentümern durch die Beantragung der Zwangsversteigerung zu trennen.

Für Erwerber von Wohnungseigentum führt die Entscheidung des Bundesgerichthofs zu mehr Rechtssicherheit.

Für die Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutet die Entscheidung, die  Zwangsversteigerung so schnell wie möglich einzuleiten, wenn dem säumigen Wohnungseigentümer die Insolvenz droht. Das ist eine weitere Schlussfolgerung aus dem Urteil, in dem der Erwerber die Wohnung von einem Insolvenzverwalter erworben hatte.

Fachvorträge

1. November 2016

Wohneigentumsrecht: Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
Teil I: Die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Beschlüssen, Fallgruppen und Rechtsprechung.
Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V.

6. Dezember 2016

Wohneigentumsrecht: Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
Teil I: Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V.
Duldungs- und Mitwirkungspflichten im Beweisverfahren und Beweisverwertungsverbote im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V., September 2015

Wohnungseigentumsrecht
Die Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum. Die Umwandlung von Sonder- in Gemeinschaftseigentum. Die Unterteilung von Wohnungs- oder Teileigentum.

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V., Juni 2015

Die Abwehr von Störungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft und einzelne Eigentümer im Innen- und Außenverhältnis

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V., November 2014

Die Zwangsversteigerung der Wohnungseigentümergemeinschaft in das Wohnungs- oder Teileigentum säumiger Eigentümer

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V., Juli 2014  

Ein probates Mittel zur Herbeiführung eines Eigentümerwechsels, sowie zur Durchsetzung von Wohngeldforderungen - Grundlagen und praktische Durchführung.