Wissenswertes im Bereich Mietrecht

Auch im Mietrecht ist es so, dass man sich nur dann gut auskennt, wenn Fälle aus verschiedenen Perspektiven behandelt worden sind. Rechtsanwalt Rigo vertritt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowohl Vermieter als auch Mieter.
Er ist
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins und Mitglied des Arbeitskreises Mietrecht und Wohnungseigentum des Berliner Anwaltvereins. 

Aktuelles

Der Gesetzgeber hat noch in 2018 das sog. Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) verabschiedet, das am 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Das Gesetz enthält Regelungen zur Verschärfung der Mietpreisbremse, zur Modernisierungsmieterhöhung, zum Herausmodernisieren und zum Schutz einer sozial motivierten gewerblichen Weitervermietung.
Rechtsanwalt Rigo hat für Sie einen Überblick über die wichtigsten ab 01.01.2019 geltenden Änderungen im Mietrecht zusammen gestellt.

Wohnraummietrecht

Am 01.05.2013 trat das Gesetz über die energetische Sanierung von vermietem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln in Kraft.
Damit wurde das Wohnraummietrecht geändert. Schwerpunkte dieser Gesetzesänderung sind die...

Das Mietverhältnisses kann nun nicht nur wegen Mietrückständen, sondern auch bei Nichtzahlung der Mietsicherheit (Kaution) außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn der Rückstand der zweifachen Monatsmiete entspricht, § 569 Abs. 2 a BGB. Diese Vorschrift ist aber auf ein vor dem 1. Mai 2013 entstandenes Mietverhältnis nicht anzuwenden.

Das Mietnomadentum soll besser bekämpft werden, indem der Vermieter während eines Räumungsprozesses nach Kündigung wegen rückständiger Mieten unter bestimmten Bedingungen das Recht eingeräumt wird, vom Mieter Sicherheit für während des Prozesses fällig gewordener  Mieten zu verlangen, § 283 a ZPO. Wenn der Mieter die Sichheit nicht rechtzeitig zahlt, kann das Gericht schon vor Beendigung des Verfahrens anordnen, dass der Mieter die Wohnung räumen muss. Dadurch soll verhindert werden, dass der beklagte Mieter bis zum Abschluss des Verfahrens (u.U. des Berufungsverfahrens)  in der Wohnung bleiben kann, obwohl er keine Miete zahlt.

Die Räumung unbekannter Untermieter wird durch  § 940 a ZPO erleichtert.

Im übrigen gilt für Räumungssachen bei Gericht nun ein Beschleunigungsgebot, § 272 Abs. 4 ZPO. Räumungssachen sind vor anderen Zivilsachen zu bearbeiten und Terminierungen vorzuziehen.

Ob die Gesetzesänderung den vom Gesetzgeber vorgesehenen Zweck erreichen wird, bleibt abzuwarten.

Fachvorträge

Duldungs- und Mitwirkungspflichten im Beweisverfahren und Beweisverwertungsverbote im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V., September 2015

Die Abwehr von Störungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft und einzelne Eigentümer im Innen- und Außenverhältnis

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V., November 2014

Die Zwangsversteigerung der Wohnungseigentümergemeinschaft in das Wohnungs- oder Teileigentum säumiger Eigentümer

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und WEG des Berliner Anwaltsvereins e.V., Juli 2014 

Ein probates Mittel zur Herbeiführung eines Eigentümerwechsels, sowie zur Durchsetzung von Wohngeldforderungen - Grundlagen und praktische Durchführung.

Eigenbedarfskündigung

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und Wohnungseigentum des Berliner Anwaltsvereins e.V., Mai 2013

Die Eigenbedarfskündigung stellt in der Praxis den wichtigsten Grund für eine ordentliche Kündigung des Mietrechts dar. Viele Eigenkündigungen scheitern vor Gericht, weil Alternativwohnungen nicht angeboten werden, der Nutzungswille vorgetäuscht wird oder der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrags bereits absehbar war. Ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht, der  tatsächlich nicht besteht, ist dem Mieter regelmäßig zum Schadenersatz verpflichtet, BGH Urteil v. 18.5.2005 – VIII ZR 368.

Die Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht von 2012 bis 2013

Rechtsanwalt Rigo, Arbeitskreis Mietrecht und Wohnungseigentum des Berliner Anwaltsvereins e.V., Oktober 2013

Der Vortrag behandelte die im Gewerberaummietrecht immer wiederkehrenden Themen, wie...