Rechtsanwalt Rigo trägt seit 2005 den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Seit 2013 hat er sich ebenfalls als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht qualifiziert. Derzeit qualifiziert er sich für den Fachanwalt im Strafrecht.
Durch die Fachanwaltsordnung FAO wird sicher gestellt, dass der Fachanwalt über eine hervorragende Qualifikation und Kompetenz in einem speziellen Rechtsgebiet verfügt. Dazu § 2 FAO: "(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird."
Zum Erhalt des Titels "Fachanwalt" müssen gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich mindestens 10 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden. Rechtsanwalt Rigo besucht regelmäßigen die monatlichen Veranstaltungen der Arbeitskreise Mietrecht, Arbeitsrecht sowie Strafrecht des Berliner Anwaltvereins. Dadurch wird diese Stundenzahl ständig übertroffen.
Darüber hinaus gehört Rechtsanwalt Rigo zu den ersten, die das von der Bundesrechtsanwaltskammer verliehene Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" erlangten. Alle drei Jahre wird dieses Zertifikat überprüft und nur bei nachgewiesener regelmäßiger Fortbildung erneut verliehen.
Der Deutsche Anwaltsverein DAV will die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen fördern und diese Qualität gleichermaßen sichtbar machen. Darum wurde im Jahre 2005 die DAV-Fortbildungsbescheinigung mit einem eigenen Fortbildungssymbol geschaffen. Rechtsanwalt Rigo nimmt seit 2005 kontinuierlich an zahlreichen Fortbildungen zu verschiedensten Themen teil.