Tätigkeiten im Strafrecht

Über den Tellerrand hinaus

Die von Rechtsanwalt Rigo bearbeiteten zivilrechtlichen Themen haben auch immer wieder einen Bezug zum Strafrecht.

Um den Mandanten optimal betreuen zu können, ist es wichtig, eventuelle strafrechtliche Implikationen sofort zu erkennen und entsprechend zum Wohle des Mandanten agieren zu können.

So gibt es im GmbH-Recht spezielle Strafnormen wie...

  • § 84  GmbHG-Falsche Angaben,
  • § 84  GmbHG-Verletzung der Verlustanzeigepflicht,
  • § 85  GmbHG-Verletzung der Geheimhaltungspflicht.

Eng damit verbunden sind...

  • § 288 StGB- Bankrott,
  • § 283 b StGB- Verletzung der Buchführungspflicht,
  • § 283 c StGB- Gläubigerbegünstigung und         
  • § 283 d StGB- Schuldnerbegünstigung.

Jeder Arbeitgeber kann sich ausgesetzt sehen der Vorwürfe der...

  • § 263 StGB – Betrug, 
  • § 264 StGB – Subventionsbetrug, 
  • § 266 StGB – Untreue,
  • § 266 a StGB - Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und des Steuerbetrugs.

Ein Arbeitnehmer kann auf dem Weg zur Arbeit an einem Unfall beteiligt sein. Hier kommen...

  • § 229 StGB-Fahrlässige Körperverletzung und
  • § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ins Spiel.

Dem Bauunternehmer kann eine Schwarzgeldabrede unterstellt werden.

Auf allen vorgenannten Strafrechtsgebieten liegen einschlägige Erfahrungen vor.

Rechtsanwalt Rigo ist darüber hinaus Mitglied des Arbeitskreises Strafrecht. Dort finden monatliche Weiterbildungsveranstaltungen statt.

 

 

Vertieftes Wissen in angrenzenden Rechtsgebieten - ebenfalls ein großer Unterschied

Ein guter Anwalt sollte sich nicht nur grundsätzlich in die Situation seines Mandanten versetzen können. Er sollte fähig und willens sein, sich in angrenzende Rechtsgebiete so tief einzuarbeiten, wie es notwendig ist, um den Mandanten bestmöglich zu betreuen.

 

Fachanwalt Strafrecht

Rechtsanwalt Rigo hat den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert.

Um zukünftig den Titel 'Fachanwalt für Strafrecht' tragen zu dürfen, muss nun zunächst in der Praxis eine erhebliche Anzahl von Fällen bearbeitet werden.