Ulrich Rigo

Rechtsanwalt Ulrich Rigo studierte von 1990 bis 1995 an der juristischen Fakultät der Humboldt-Unversität zu Berlin. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen wurde er im Dezember 1999 als Rechtsanwalt zu gelassen.

Vor Gründung der Kanzlei Rigo war er lange Jahre bei verschiedenen Unternehmen in leitender Stellung tätig und verfügt über langjährige  Erfahrungen auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts und des Gesellschaftsrechts.

Er ist Fachanwalt für Arbeitrecht, sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Fachanwaltskurs für Strafrecht wurde erfolgreich absolviert. 

Im Zivilrecht beschäftigt sich Rechsanwalt Rigo neben den Gebieten für die er eine Fachanwaltschaft besitzt, vor allem mit dem Grundstücksrecht und dem Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rechtsanwalt Rigo gehört zu den ersten Anwälten, die das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung erworben haben. Das Fortbildungszertifikat wurde durch die Bundesrechtsanwaltkammer am 10. Mai 2016 erneut für drei Jahre verliehen.

Rechtsanwalt Rigo ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) sowie der folgenden Arbeitsgemeinschaften (ArGe) des Deutschen Anwaltvereins: