Rechtsanwalt Ulrich Rigo studierte von 1990 bis 1995 an der juristischen Fakultät der Humboldt-Unversität zu Berlin. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen wurde er im Dezember 1999 als Rechtsanwalt zu gelassen.
Vor Gründung der Kanzlei Rigo war er lange Jahre bei verschiedenen Unternehmen in leitender Stellung tätig und verfügt über umfassende Erfahrung auf den Gebieten des Individualarbeitsrechts und Betriebsverfassungsrechts. Durch seine frühere Tätigkeit als Geschäftsführer eines Unternehmens im Baunebengewerbe sowie als Gesellschafter und Liquidator besitzt er zudem langjährige Erfahrungen im Bau- und GmbH-Recht.
Er ist Fachanwalt für Arbeitrecht, sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Fachanwaltskurs für Strafrecht wurde erfolgreich absolviert.
Rechtsanwalt Rigo gehört zu den ersten Anwälten, die das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung erworben haben. Das Fortbildungszertifikat wurde durch die Bundesrechtsanwaltkammer am 10. Mai 2016 erneut für drei Jahre verliehen.
Rechtsanwalt Rigo ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) sowie der folgenden Arbeitsgemeinschaften (ArGe) des Deutschen Anwaltvereins: